Umsetzung der EU-Richtlinien

Hochwasserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Oder

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

untenstehend wird Ihnen der „Hochwasserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Oder” (HWRMP für die IFGE Oder) bereitgestellt.

 

Dieses Dokument betrifft die internationale Koordinierung nach Artikel 8 Absatz 2 i.V.m. Artikel 7 der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) und stellt die in der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung der Hochwasserrisikomanagementziele zusammenfassend dar.

 

Der vorliegende Plan erfasst alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements, insbesondere Maßnahmen, die auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge, einschließlich Hochwasservorhersagen und Frühwarnsystemen, ausgerichtet sind, unter Berücksichtigung besonderer Merkmale der Internationalen Flussgebietseinheit Oder.

 

Die Maßnahmen, die im Hochwasserrisikomanagementplan für die Internationale Flussgebietseinheit Oder nach HWRM-RL enthalten sind, wurden mit den Maßnahmen des Bewirtschaftungs­plans nach Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) abgestimmt. Die Umsetzung der beiden Richtlinien wurde koordiniert, besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch und gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie. Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan für die IFGE Oder nach Wasserrahmenrichtlinie wird parallel auf der IKSO-Internetseite verfügbar gemacht.

 

Die HWRM-RL sieht eine Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne bis 2021 und danach in einem Turnus von sechs Jahren vor.

IKSO_Hochwasserrisikomanagementplan.pdf17,85 MB 2015.12.22

Letzte Änderung: 2015.12.16