Am 18. August 2022 fand im Rahmen der IKSO eine Sonderberatung der Arbeitsgruppe G3 „Havarieverunreinigungen“ online statt, deren Ziel es war, angesichts der Umweltkatastrophe an der Oder verfügbare Informationen zu analysieren und die Aktivitäten zu bewerten, die im Rahmen des Internationalen Warn- und Alarmplans für die Oder (IWAPO) ergriffen wurden.
Seit dem 11. August 2022 waren Meldungen über tote Fisch über die international vereinbarten Meldewege des IWAPO zwischen den Internationalen Hauptwarnzentralen (IHWZ) ausgetauscht worden. Ab diesem Zeitpunkt hat sich das internationale Meldeverfahren bewährt.
Im Hinblick auf die aktuelle Umweltkatastrophe an der Oder muss kritisch festgestellt werden, dass das Fischsterben an der Oder zu einem früheren Zeitpunkt als meldepflichtig hätte bewertet werden müssen. Diese aktuelle Situation hat gezeigt, dass die Alarmkriterien des IWAPO überarbeitet werden müssen und jede Beobachtung toter Fische im Einzugsgebiet der Oder, unabhängig von einer möglichen Ursache dieses Phänomens, als alarmierend betrachtet werden sollte.
Auf der Sonderberatung wurde vereinbart, dass sowohl die Definition einer Havarie als auch die Alarm- und Gebietskriterien in dem IWAPO umgehend überarbeitet werden, um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden.
Es gehört nicht zu den Kompetenzen der IKSO, die Maßnahmen der einzelnen am Ort der Kontamination zuständigen staatlichen Behörden zu bewerten, mit Ausnahme der Aktivitäten, die im Rahmen des IWAPO ergriffen werden, oder in die Ermittlungen zur Identifizierung des möglichen Verursachers einer Havarie einzugreifen.
Über Ergebnisse der weiteren Arbeiten der Arbeitsgruppe G3 werden wir auf unserer Webseite informieren.
Daniel Pokorný
IKSO-Präsident