1. Bis zum 22 Dezember 2011 erstellen die Mitgliedstaaten eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für Flussgebietseinheiten.
2. Bis zum 22. Dezember 2013 erstellen die Mitgliedstaaten Hochwassergefahren- und –risikokarten.
3. Bis zum 22 Dezember 2015 werden auf Basis dieser Karten Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet.