Die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, regelmäßig eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (VHWRB) durchzuführen. Ziel dieser Bewertung ist es, Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko zu identifizieren.
Für den ersten Planungszyklus (2009–2015) wurde innerhalb der IKSO-Arbeitsgruppe G2 „Hochwasser“ erstmals ein Bericht über den Stand der Arbeiten in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder (IFGE Oder) erstellt. Da die HWRM-Richtlinie eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung dieser Bewertung alle sechs Jahre vorsieht, wurde nun die zweite Aktualisierung der VHWRB für den dritten Zyklus (2022–2027) durchgeführt. Die Arbeitsgruppe G2 „Hochwasser“ hat den Bericht unter Berücksichtigung neuer Informationen und aktueller Daten überarbeitet.
Unten finden Sie die zweite Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos für die IFGE Oder, einschließlich der dazugehörigen Kartenanlagen, erstellt für den dritten Planungszyklus (2022–2027).