Umsetzung der EU-Richtlinien

Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für die IFGE Oder

 

 

Die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-Richtlinie) verpflichtet die Staaten, die ihre Bestimmungen implementieren, zur Erstellung der vorläufigen Hochwasserrisikobewertung. Ziel der vorläufigen Hochwasserrisikobewertung ist die Ausweisung von hochwassergefährdeten Gebieten.

 

Die IKSO hat einen Bericht über den Verlauf der Arbeiten in diesem Bereich in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder erstellt, der untenstehend im PDF-Format verfügbar ist. 

 

 

VHWRB_bericht_Oder.pdf12,88 MB 2013.01.23

Letzte Änderung: 2012.04.10