Umsetzung der EU-Richtlinien

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

 

 

Gegenwärtig beobachtete klimatische Veränderungen wirken sich unter anderem auf die Steigerung der Niederschlagsintensität aus, was zum Anstieg des Meeresspiegels und zur Erhöhung des Hochwasserrisikos führt. Als Antwort auf die steigende Hochwassergefährdung in Europa wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-Richtlinie) ins Leben gerufen. Das ist eine geläufige Bezeichnung der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007. Sie ergänzt die frühere Gesetzgebung im Bereich der Wasserpolitik auf EU-Ebene, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie, in der die Hochwasserfragen nicht enthalten sind.

Die HWRM-Richtlinie hat zum Ziel, Hochwasserschäden durch eine geeignete Bewirtschaftung der hochwassergefährdeten Gebiete zu begrenzen und einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken einzurichten.

 

Die HWRM-Richtlinie legt folgende Etappen fest, in denen die Umsetzung deren Bestimmungen erfolgen soll:

 

1. Bis zum 22 Dezember 2011 erstellen die Mitgliedstaaten eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für Flussgebietseinheiten.

 

 

2. Bis zum 22. Dezember 2013 erstellen die Mitgliedstaaten Hochwassergefahren- und –risikokarten.

 

 

3. Bis zum 22 Dezember 2015 werden auf Basis dieser Karten Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet.

 

Der Stand der Arbeiten an der Umsetzung der HWRM-Richtlinie wird über das Wasser-Informationssystem für Europa (WISE) präsentiert:

 

Auf der offiziellen Internetseite der Organisation hat der Nutzer einen Zugriff u.a. auf interaktive Karten, MapViewer, europäische Datenbanken. Die meisten Daten werden durch die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinschaftlichen Richtlinienumsetzung geliefert.

 

Die vollständige HWRM-Richtlinie zum herunterladen:

 

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.pdf80,88 KB 2011.11.18

Letzte Änderung: 2011.11.18